des Philippus-Institutes für Berufs-begleitende Studien in Gemeindepädagogik und Diakonie am Ev.-Luth. Diakonenhaus e.V. (gültig ab 3.6.2026)
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Aus-, Fort- und Weiterbildung, am Philippus-Institutes für berufsbegleitende Studien in Gemeindepädagogik und Diakonie (Philippus-Institut), im realen und virtuellen Raum. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung durch die Institutsberatung.
(1) Die Bewerbung für die Aufnahme in einen Aus-bzw. Weiterbildungskurs muss schriftlich bzw. über das Bewerbungsportal der Homepage erfolgen und in gleicher Weise bestätigt werden.
(2) Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Bewerbungen, die nach dem ausgeschriebenen Bewerbungsschluss eingehen, kann nicht garantiert werden.
(3) Eine Zu- oder Absage für den Aus- bzw. Weiterbildungskurs, die das Vorliegen bestimmter formaler Zugangskriterien voraussetzen, erfolgt erst nach Bewerbungsschluss und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch das Philippus-Institut.
(4) Über die Kursteilnahme wird ein Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag zwischen dem/der Kursteilnehmenden und dem Philippus-Institut geschlossen.
Das Philippus-Institut arbeitet auf Grundlage seiner Institutsordnung (2.Februar 2023) , seines Leitbildes, des Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt und der geltenden Bekenntnisse der Evangelischen Kirche. Wir folgen als Einrichtung dem Diakonischen Leitbild und gehen davon aus, dass Teilnehmende sich ebenso danach richten. www.ekd.de/50391.htm
(1) Das Philippus-Institut erhebt für die Bildungsmaßnahmen Kursgebühren. Diese sind in der Ausschreibung ausgewiesen und beziehen sich jeweils auf ein Kursjahr vom 1. August bis zum 31.7. des folgenden Kalenderjahres.
(2) Falls zwischen dem Kursteilnehmenden und dem Philippus-Institut ein gesonderter Aus- oder Weiterbildungsvertrag abgeschlossen wird, etwa im Falle einer Verlängerung der Ausbildung, in dem Regelungen über die Zahlung der Kursgebühren enthalten sind, so sind die dort genannten Regelungen für die Zahlung maßgeblich.
(3) Die Kursgebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist in voller Höhe und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(4) Die Zahlung ist durch Überweisung und unter Nennung des Verwendungszwecks auf das nachfolgende Geschäftskonto des Philippus-Institutes zu erfolgen:
(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Das Philippus-Institut hat das Recht, den Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag fristlos zu kündigen, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
Das ist Fall, wenn …
(3) Eine Erstattung von Kursgebühren im Kündigungsfall ist ausgeschlossen.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten durch den Vertragspartner, aus Gründen, die vom Philippus-Institut nicht zu vertreten sind, sowie ein Wechsel der Lehrbeauftragten oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Minderung der geschuldeten Kursgebühr.
Im Falle von außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Ereignissen behält sich das Philippus-Institut vor, die geplante Veranstaltung in ein Online-Angebot umzuwandeln oder in begründeten Fällen zu verschieben. Die Teilnehmenden werden vor der Veranstaltung darüber informiert.
Die Rechte an den Kursunterlagen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben vorbehalten, sofern nicht in den Kursunterlagen etwas anderes vermerkt ist. Das gilt insbesondere für die Rechte auf Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung (z. B. im Internet), Änderung und Vortrag, soweit dies den Teilnehmenden nicht gesetzlich erlaubt ist.
Moritzburg, 03.06.2026
Mitglied im Verbund der: