Philippus-Institut
für Berufsbegleitende Studien Moritzburg

Bahnhofstraße 9
01468 Moritzburg

+49 35207-84310
+49 35207-84310

Ordnung des Philippus-Instituts

Im Einvernehmen mit dem Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens erlässt das Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg e.V. (nachfolgend Träger genannt) folgende Ordnung:

§ 1 Name, Trägerschaft und Selbstverständnis

(1) Das Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg e.V. unterhält entsprechend seiner satzungsgemäßen Aufgabe, “durch Maßnahmen und Einrichtungen den helfenden Dienst der christlichen Nächstenliebe auszurichten und damit in Wort und Tat das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen” ein Bildungsinstitut unter dem Namen „Philippus-Institut für Berufsbegleitende Studien in Gemeindepädagogik und Diakonie“.
(2) Das Institut steht in der Tradition der diakonischen und katechetischen Ausbildung an der 1872 in Gorbitz (Dresden) gegründeten Diakonenbildungsanstalt, dem späteren Diakonenhaus Moritzburg.
(3) Die Ausbildung am Institut hat ihren Grund im Evangelium von Jesus Christus, das zu Zeugnis und Dienst in Kirche und Gesellschaft beauftragt.
(4) Das Institut orientiert sich in seinen Planungen insbesondere am gemeindepädagogischen Ausbildungsbedarf der Landeskirche und am Ausbildungsbedarf ihrer Diakonie. Darüber hinaus pflegt das Institut Kooperationsbeziehungen zu Partnereinrichtungen in anderen Gliedkirchen in der EKD bzw. zu Kirchen, die der ACK angehören.

§ 2 Aufgaben

(1) Das Institut entwickelt berufsbegleitende Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote, insbesondere in den Bereichen Gemeindepädagogik und Diakonie, und führt diese durch.
(2) Es nimmt ferner nach Maßgabe der landeskirchlichen Ordnungen Aufgaben der Gleichwertigkeitsprüfung von gemeindepädagogischen und diakonischen Bildungsabschlüssen wahr.
(3) Gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung des Trägers ist es zugleich Diakonenbildungsstätte für Kirche und Diakonie.
(4) Das Institut wirkt mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, insbesondere der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung, der Evangelischen Hochschule Dresden, der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden, der Gemeinschaft Moritzburger Diakone und Diakoninnen, der Hochschule für Kirchenmusik Dresden sowie dem Theologisch-Pädagogischen Institut.

§ 3 Fach- und Dienstaufsicht

Dem Vorsteher des Trägers obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über das Institut.

§ 4 Leitung des Instituts

Der Träger beruft im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt den Leiter des Instituts.

§ 5 Beirat

(1) Für das Institut wird ein Beirat gebildet.
(2) Der Beirat hat die Aufgabe, das Institut und den Träger zu beraten und bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten, insbesondere in Fragen der Evaluation und Weiterentwicklung des Ausbildungsangebots, zu unterstützen.
(3) Er setzt sich zusammen aus
- dem Vorsteher des Diakonenhauses
- einem Mitglied des Verwaltungsrates
- einem Vertreter des Landeskirchenamtes
- einem Teilnehmer oder Absolventen der Gemeindepädagogischen Ausbildung
- einem Teilnehmer oder Absolventen der Theologisch-Diakonischen Ausbildung
- bis zu drei Praxisvertretern (mindestens jeweils einem Vertreter der gemeindepädagogischen Praxis sowie einem Vertreter eines Diakonischen Trägers)
- bis zu drei Vertretern aus den Einrichtungen des Ev. Bildungszentrums Moritzburg sowie
- dem Institutsleiter
Bei Bedarf kann der Beirat bis zu zwei weitere Mitglieder hinzuberufen.
(4) Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich.
(5) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
(6) Die Sitzungen des Beirats werden in Abstimmung mit dem Institutsleiter von dem Vorsitzenden einberufen.

§ 6 Lehrpersonal

Die Anstellung der hauptberuflichen Lehrkräfte sowie der Abschluss von Honorarverträgen erfolgen nach Maßgabe des Stellenplanes auf Vorschlag des Institutsleiters durch den Träger.

§ 7 Studien- und Prüfungsordnungen

Der Träger erlässt für die einzelnen Bildungsgänge Studien- und Prüfungsordnungen, welche der Genehmigung durch das Landeskirchenamt bedürfen.

§ 8 Haushalt

Die notwendigen Haushaltmittel stellt der Träger im Rahmen der ihm dafür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel bereit.

§ 9 Qualitätssicherung

Das Institut stellt eine hohe fachliche Qualität in den Bildungsprozessen sicher.
Insbesondere finden regelmäßig Evaluationen und Fachgespräche mit allen Bildungspartnern über inhaltliche und strukturelle Ausbildungsfragen sowie über Fragen der personellen Zusammenarbeit statt.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Sie ersetzt die am 8. Mai 2012 beschlossene „Ordnung des Instituts für Berufsbegleitende Studien“. Am 2. Februar 2023 wurde sie durch Beschluss des Verwaltungsrates um den neuen § 5 ergänzt.

Moritzburg, den 2. Februar 2023

Thomas Knittel
Ev. – Luth. Diakonenhaus Moritzburg e.V.
Der Vorsteher

Genehmigung durch das Landeskirchenamt am 07.03.2023

Vollbach
Präsident

¹Die in dieser Ordnung verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

Träger:

Mitglied im Verbund der: